Haushaltshilfe die
nichts Kostet!
Abrechnung über die Pflegekasse!

Gönnen Sie sich Unterstützung, die wirklich ankommt.
Mit dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € übernehmen wir Aufgaben, die im Alltag schwerfallen, ob im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Begleitung zu Terminen.
So können Sie oder Ihre Angehörigen länger selbst bestimmt zuhause leben, und pflegende Angehörige bekommen endlich Zeit zum Durchatmen.
Sprechen Sie uns an – wir helfen gerne weiter
Kostenlose Unterstützung und Betreuung im Alltag!
HumanBe Haushaltshilfeplus, ist ein Zertifizierter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI..
Wir sind Ihre verlässlichen Alltagshelfer in Bornheim und Umgebung, die Ihnen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben im Haushalt, bei Arztbesuchen, beim Einkaufen und bei Spaziergängen zur Seite stehen.

Was können wir für Sie tun?
Unsere Leistungen
Haushalthilfe

Damit es zuhause gemütlich bleibt:
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Staubsaugen & Wischen
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Wäsche waschen & Bügeln
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Küche & Bad reinig
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Fenster Putzen
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Zubereitung einfacher
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Mahlzeiten
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Hausmüll Endsorgen
Alltagshilfe
außer Haus

Damit Sie mobil und unabhängig bleiben:
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Begleitung zu Arztterminen
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Unterstützung bei Behördengängen
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Hilfe beim Einkaufen
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Apotheken- oder Postgänge
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Organisation kleiner Erledigungen
Betreuung & Gesellschaft

Zeit für das, was wirklich zählt:
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Gespräche & Vorlesen
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Gesellschaftsspiele
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Spaziergänge
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Erinnerungen teilen & biografisches Arbeiten
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Einfach da sein und zuhören
Kleine Hilfen im Haus & Garten

Wenn die kleinen Dinge schwerfallen:
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Leichte Gartenarbeiten (Unkraut, Gießen, Laub fegen)
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Unterstützung beim Umräumen
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Glühbirnen wechseln, Bilder aufhängen
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Kleine Handgriffe im Alltag
Fahrten & Begleitung unterwegs

Sicher unterwegs, wir bringen Sie hin und zurück:
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Einkaufsfahrten (mit oder ohne Begleitung)
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Arzt- und Therapietermine
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Besuche bei Freunden und Bekannten
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Fahrten zu kulturellen Veranstaltungen
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Ausflüge nach Wunsch
Was macht ein Alltagshelfer genau?
Alltagshelfer unterstützen Menschen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben, zum Beispiel beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, im Haushalt, beim Spazierengehen oder einfach durch Gesellschaft. Sie arbeiten nicht medizinisch, sondern entlastend und begleitend.
Warum HumanBe HaushaltshilfePlus?
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Staatlich zugelassen
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Versichert
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Zertifikat nach § 45a SGB XI
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Persönliche Betreuung statt Massenabfertigung
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Fest zugeordnete Alltagshelfer
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Transparente Preise ohne versteckte Kosten
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Regional und immer in Ihrer Nähe
1. Kontaktaufnahme:
Rufen Sie oder besser schreiben Sie uns an.
2. Persönliches Gespräch:
Wir besprechen Ihre Bedürfnisse.
3. Einsatzbeginn:
Unsere Alltagshelfer unterstützen Sie direkt vor Ort.
Kooperationspartner
Zulassungsstelle
Mitglied der BGW
Wir bieten unsere Leistungen aktuell in folgenden Stadtteilen an!
Bornheim: Sechtem, Merten, Walberberg, Rösberg, Kardorf, Waldorf, Brenig, Roisdorf, Alfter, Dersdorf
Brühl: Badorf, Schwadorf
Wesseling: Keldenich
Gut zu Wissen
Anspruch auf Haushaltshilfe bei Krankheit oder besonderen Lebenssituationen:
Wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können – etwa wegen einer Erkrankung,
nach einer Operation, während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung – haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Haushalt. Wir helfen Ihnen dabei, den Alltag zu bewältigen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Ihre Genesung.
Nach einer Krankenhausbehandlung:
Ob nach einem Unfall, einer Operation (z. B. Bandscheibenvorfall, Hüft-OP) oder einer Chemotherapie – wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Ihren Haushalt nicht führen können, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Während der Schwangerschaft oder nach der Geburt:
Bei Beschwerden oder Komplikationen während der Schwangerschaft, die Sie im Haushalt einschränken, können Sie eine Haushaltshilfe beantragen.
Dieser Anspruch gilt auch nach der Geburt – insbesondere, wenn Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt leben, die versorgt werden müssen.
Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung:
Alles, was Sie benötigen, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Ihr Arzt stellt Ihnen diese Verordnung aus und gibt darin den Umfang und die voraussichtliche Dauer der Unterstützung an.
Nach Zustimmung durch Ihre Krankenkasse übernehmen wir die praktische Hilfe im Haushalt, kostenfrei für Sie.
Unsere Unterstützung kann beinhalten:
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Reinigung der Wohnung
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Erledigung von Einkäufen
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Zubereitung von Mahlzeiten
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Wäsche waschen und bügeln
Die genaue Dauer und der Umfang richten sich nach Ihrer persönlichen Situation und dem ärztlichen Attest.
Unser Ziel ist es, Sie spürbar zu entlasten, solange, bis Sie wieder gesund auf eigenen Beinen stehen.
Wie bekommt man einen Pflegegrad?
Wenn Sie dauerhaft Hilfe im Alltag brauchen, zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, Haushalt oder Einkaufen, kann man einen sogenannten Pflegegrad bekommen. Der Pflegegrad zeigt, wie viel Unterstützung jemand braucht.
1. Antrag stellen:
Melden Sie sich bei Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse und teilt mit:
„Ich möchte Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.“ Das geht per Brief, E-Mail, Fax oder
Telefon.
Wichtig: Ab diesem Tag zählt das Datum als Antragseingang, und ab da können
Leistungen bewilligt werden.
2. Gutachter besucht Sie:
Danach kommt ein Gutachter, meist vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
zu Ihne nach Hause. Der schaut, wie stark Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist
(z. B. Körperpflege, Mobilität, Orientierung).
3.Pflegegrad wird festgelegt:
Es gibt fünf Grade: von Pflegegrad 1 (leichte Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (starke Einschränkung).
Je nachdem, wie viel Hilfe Sie brauchen.
4. Bescheid kommt per Post:
Die Pflegekasse entscheidet dann und schickt einen Bescheid. Ab dem Tag der Antragstellung bestehen
die Leistungen und Hilfen.
Warum das wichtig ist!
Wer einen Pflegegrad hat, kann Leistungen bekommen z. B. Haushaltshilfe, Unterstützung im Alltag oder Betreuung. So können Sie oder Ihre Angehörigen länger selbstbestimmt und sicher Zuhause leben.
Entlastungsleistungen – Anspruch ab Pflegegrad 1
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 1 oder höher haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, solange sie zu Hause gepflegt werden.
Ein zusätzlicher Antrag ist nicht notwendig – Voraussetzung ist lediglich, dass die Pflegebedürftigkeit bereits
festgestellt wurde.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie Unterstützung im Alltag finanzieren, zum Beispiel Hilfe im Haushalt,
Begleitung zu Terminen oder Betreuung im häuslichen Umfeld.
Das Ziel: Pflegebedürftige Menschen sollen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können.
Auch pflegende Angehörige profitieren: Sie dürfen sich regelmäßig Auszeiten gönnen, ohne ein schlechtes
Gewissen haben zu müssen.
Nicht genutzte Beträge
Falls Sie den Entlastungsbetrag bisher nicht genutzt haben, verfällt er nicht sofort.
Die Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden – so kann sich über mehrere Monate ein beachtliches Guthaben ansammeln. Insgesamt 2.358 €, sprich 18 Monate x 131 Euro, das Ihnen weiterhin zusteht.
Warum Entlastung so wichtig ist
Viele Menschen mit Pflegegrad kämpfen täglich mit Aufgaben, die früher selbstverständlich waren, Wäsche waschen, Putzen, Kochen oder Einkaufen.
Auch Angehörige geraten häufig an ihre Grenzen: Termine werden verschoben, soziale Kontakte brechen ab,
und die eigene Kraft schwindet.
So weit muss es nicht kommen.
Wir sorgen dafür, dass Sie im Alltag echte Entlastung spüren, finanziert über die Pflegekasse und individuell
auf Ihre Situation abgestimmt.
Unsere Unterstützung – für mehr Lebensqualität
· Haushaltshilfe und Reinigung
· Einkäufe und Erledigungen
· Zubereitung von Mahlzeiten
· Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen
· Betreuung im häuslichen Umfeld
Gönnen Sie sich die Hilfe, die Sie verdient haben.
Mit dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro übernehmen wir Aufgaben, die Ihnen den Alltag
erleichtern – damit Sie oder Ihre Angehörigen länger selbstbestimmt leben können.
Sprechen Sie uns an – wir helfen gerne weiter!
02227-9339 141
Ihre Fragen – unsere Antworten
Gute Zusammenarbeit beginnt mit Vertrauen und Vertrauen entsteht, wenn alles klar ist.
Deshalb beantworten wir hier die häufigsten Fragen, die uns von Kundinnen, Kunden und Angehörigen gestellt werden.
Wer kann die Leistungen eigentlich nutzen?
Alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5). In besonderen Fällen helfen wir aber auch Menschen ohne Pflegegrad, die vorübergehend Unterstützung brauchen, etwa nach Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt.
Wie läuft das mit der Bezahlung?
Ganz einfach: Wir rechnen direkt über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen (§ 45b SGB XI) ab. Auf Wunsch können Sie unsere Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.
Muss ich die Einsätze selbst organisieren?
Nein, das übernehmen wir. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung Sie wünschen, danach kümmern wir uns zuverlässig um alles Weitere.
Fallen zusätzliche Kosten an?
Innerhalb Bornheims und eines 10-km-Umkreises entstehen keine Fahrtkosten. Darüber hinaus berechnen wir nur eine kleine Pauschale.
Wie viel kostet die Unterstützung – und wie oft kann ich sie nutzen?
Gute Nachricht: In den meisten Fällen müssen Sie unsere Leistungen gar nicht selbst bezahlen. Der Stundensatz
beträgt 37,00€ inklusive Mehrwertsteuer und Fahrtkosten.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ganz unkompliziert und ohne versteckte Kosten.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von 131 Euro zu.
Damit können Sie unsere Hilfe zum Beispiel alle zwei Wochen für etwa 1,5 bis 2 Stunden in Anspruch nehmen.
(Lese hierzu auch Gut zu Wissen)
Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, über die wir Sie gerne persönlich beraten.
Unsere Einsätze dauern mindestens eine Stunde, können aber selbstverständlich flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Welche Arbeitsmittel werden verwendet?
Wir arbeiten grundsätzlich mit den Putz- und Arbeitsmitteln, die Sie bereits zu Hause haben.
So stellen wir sicher, dass alles genau Ihren Vorstellungen entspricht – ob Sie lieber auf sanfte, umweltfreundliche Produkte setzen oder stärkere Reinigungsmittel bevorzugen.
Auf Wunsch beraten wir Sie auch gerne, welche Mittel sich am besten für bestimmte Aufgaben eignen.
In welchen Stadtteilen bieten wir aktuell unsere Leistungen an?
Bornheim: Sechtem, Merten, Walberberg, Rösberg, Kardorf, Waldorf, Brenig, Roisdorf, Alfter, Dersdorf
Brühl: Badorf, Schwadorf,
Wesseling: Keldenich
Kann ich auch kurzfristig Unterstützung bekommen?
Wenn freie Kapazitäten vorhanden sind, ja. Am besten rufen Sie uns direkt an, dann finden wir gemeinsam eine Lösung.
Unterstützen Sie auch bei Arztbesuchen oder Behördengängen?
Ja, wir begleiten Sie gerne zu Terminen, helfen bei Wegen außer Haus oder erledigen Einkäufe.
Was passiert, wenn mein Alltagshelfer einmal krank ist?
Wir informieren Sie rechtzeitig und bemühen uns um eine Vertretung. Sollte das einmal nicht möglich sein, suchen wir gemeinsam nach einer passenden Lösung.
Kann ich HUMANBE erst einmal kennenlernen?
Natürlich, wir finden, Vertrauen entsteht nur durch Begegnung.
Darum bieten wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Probetermin (1 Std.) an.
So können Sie ganz in Ruhe erleben, wie wir arbeiten, und ein Gefühl dafür bekommen, ob Sie sich mit unserer
Unterstützung wohlfühlen.
Denn am Ende zählt nicht nur die Hilfe selbst, sondern auch, dass die Chemie stimmt.
Komtakt
Manfred Depenheuer
Breitbachweg 5
53332 Bornheim-Sechtem




